Vom Ingenieur zum Diplom-Ingenieur (FH)Es gibt ein neues Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 21.06.2017, danach erfolgt eine Nachdiplomierung bei einem Nachweis einer mindestens 3- jährigen einschlägigen Berufstätigkeit. •Anschreiben•Anerkennung vom Thüringer Minsterium -> Bestätigung der Berufsbezeichung Ingenieur (wenn dies bereits in der Vergangenheit beantragt wurde) •Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit (z.B. Arbeitsvertrag - 3 Jahre reichen)•ist bereits die Anerkennung “Ingenieur” vom Ministerium bestätigt worden, reicht es im Antragsformular, wenn nur die Angaben zur Person ausgefüllt werden. -> Wer sich bisher noch nicht den Titel in der Bundesrepublik anerkennen hat lassen, muss das Formular vollständig ausfüllen.